Am Freitag, den 14 März 2025 fand die Mitgliederversammlung des VfB Wiesloch im Clubhaus statt. 39 stimmberechtigte Mitglieder waren anwesend. In den Berichten wurde von der sportlichen Situation und Vereinsleben berichtet. Einen breiten Raum nahm die nun abgeschlossenen Bauprojekte ein. So wurden im Berichtszeitraum mit der Sanierung des Kabinengangs die Sanierung des Sportbereichs abgeschlossen. Ebenso wurde mit dem Umbau des Kellergeschosses begonnen und Ende des Jahres abgeschlossen. Sehr erfreulich war die finanzielle Entwicklung. Durch die Umbaumaßnahmen wurde weitere Einnahmen generiert und für den Umbau verwendet. Das Clubhaus erhielt damit eine Wertsteigerung.
Die Mitgliederversammlung hatte im zweiten Teil wichtige Zukunftsthemen auf der Tagesordnung. Ein wichtiger Teil war die Aktualisierung der Satzung, um in naher Zukunft den Verein digitaler aufzustellen zu können sowie die Möglichkeit zu schaffen, die Verwaltung zu verbessern und vereinfachen. Der VfB Wiesloch will in naher Zukunft seinen Aufnahmeantrag auch digital anbieten. Ebenso wurde die Satzung in Wort und Formulierung der Zeit angepasst. Ebenso wurde eine Beitragsordnung, die eine weitere Verringerung der Beitragsverwaltung leisten soll.
Für weitere Investitionen ins Clubhaus sowie die Preissteigerung bei Unterhalt und Sportbetrieb aufzufangen, wurde eine Beitragserhöhung vorgeschlagen. Nach einer regen Auseinandersetzung wurde die Beitragserhöhung beschlossen. Nun gilt es für den Vorstand mit Einnahmen verantwortungsvoll umzugehen und den Verein weiterhin in wirtschaftlich ruhigen Bahnen zu lenken.
Beitragserhöhung
alt | neu | |
Aktive Mitglieder | 105 € | 140 € |
Passive Mitglieder | 70 € | 85 € |
Schüler/Studenten/Auszubildene/Jugend/Arbeitslose | 85 € | 120 € |
Familienmitgliedschaft ab den Geschäftsjahr 2026/27 |
135 € |
175 € 200 € |
Lebenspartnerschaft (beide Partner sind passive Mitglieder) | 135 € |
Beitragsordnung
Der Beitrag wird am 1.10. eines Geschäftsjahres eingezogen.
Das Mitglied ist verpflichtet bei unberechtigtem Einzug eines Beitrags mit dem Verein über die Rechtmäßigkeit Kontakt mit dem VfB Wiesloch aufzunehmen.
Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen können, tragen den erhöhten Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand des Vereins im Rahmen einer Bearbeitungsgebühr, die der Vorstand festsetzt.
Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein dadurch mit Bankgebühren (Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren durch das Mitglied zu tragen.
Folgende Bearbeitungsgebühren werden erhoben.
- Einzug wird wegen fehlender Kontodeckung abgelehnt. 10,-- €
- Einzug wird durch Mitglied unberechtigt widersprochen 15 ,--€
- Einzug wird wegen Kontosperrung abgelehnt 15,-- €
- Einzug wird wegen Kontodatenänderungen abgelehnt 25,-- €
- Erste Barzahlung 25,-- €
- Mitglied lehnt wiederholt Teilnahme am Einzugsverfahren ab 30,-- €